Nachlassverwaltung
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Die Nachlassverwaltung ist eine Spezialform der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger (§ 1975 BGB). Anders als bei der Nachlasspflegschaft sind die Erben bekannt und es erfolgt mit der Anordnung einer Nachlassverwaltung gleichzeitig eine Beschränkung der Haftung der Erben auf maximal den vorhandenen Nachlass.
Auch die Nachlassverwaltung beinhaltet viele Gesichtspunkte, die bedacht und erledigt werden müssen, so z.B..
- Regelung der Bestattung und anschließenden Grabpflege
- Wohnungsräumung mit Verwertung des Hausrates incl. Wertgegenständen wie Schmuck, Kfz und Kunstgegenständen
- Verwaltung und Bewertung von Immobilien
- Ermittlung von Konten, Depots, Schrankfächern und Gesellschaftsanteilen
- Prüfung und Anpassung bestehender Verträge, Geltendmachung von Ansprüchen
- Auflistung und Prüfung/Begleichung von Verbindlichkeiten
- zinsgünstige und werterhaltende Anlage des Nachlassvermögens